AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für das In-Studio Festival 2026
Veranstalter und Vertragspartner
Soul Studio
Inhaberin: Anika Grüneberg
Am Stein 8
85049 Ingolstadt
E-Mail: hello@in-studiofestival.de
– nachfolgend „Veranstalter“ –
1. Geltungsbereich und Veranstaltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Festivaltickets und Einzelkursbuchungen sowie für die Teilnahme am In-Studio Festival vom 23. bis 25. Oktober 2026 in Ingolstadt.
1.2 Das In-Studio Festival findet dezentral in verschiedenen teilnehmenden Studios in der Ingolstädter Innenstadt statt. Das Festivalprogramm umfasst insbesondere Kurse, Workshops, Vorträge und vergleichbare Angebote.
1.3 Der Veranstalter übernimmt die übergeordnete Organisation, den Ticketvertrieb und die Koordination des Festivals. Einzelne Angebote werden von den jeweils im Festivalprogramm genannten Studios und Kursleitungen in deren Räumlichkeiten durchgeführt.
2. Vertragsschluss und Preise
2.1 Die Darstellung der Tickets und Angebote auf der Festival-Website stellt eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungs- bzw. Bestellbestätigung zustande.
2.2 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Festival-Website angegebenen Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
3. Festivaltickets und Verkaufsphasen
3.1 Für das Festival werden folgende Verkaufsphasen angeboten:
Early-Bird-Phase: In diesem Zeitraum werden maximal 50 Wochenendtickets zum vergünstigten Preis von 69,00 € statt regulär 86,00 € angeboten.
Die Early-Bird-Phase startet am 01.09.26 und endet spätestens am 21.09.26 oder vorzeitig, sobald das Kontingent von 50 Tickets vollständig verkauft ist.
3.2 Nach Ende der Early-Bird-Phase beginnt die reguläre Verkaufsphase. Das Wochenendticket kostet 86,00 €.
3.3 10 Tage vor Festivalbeginn, werden zusätzlich Einzelbuchungen für verfügbare Festivalangebote zum Preis von 25,00 € pro Kurs bzw. Angebot freigeschaltet.
3.4 Der Verkauf aller Tickets und Einzelbuchungen erfolgt vorbehaltlich der jeweiligen Verfügbarkeit.
4. Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Bei den angebotenen Festivaltickets und Kursbuchungen handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
Die in diesen AGB ausdrücklich eingeräumten Stornierungs- und Übertragungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
5. Stornierung und Übertragung des Wochenendtickets
5.1 Wochenendtickets sind nach dem Kauf nicht stornierbar. Eine Rückerstattung aufgrund persönlicher Verhinderung, Krankheit oder sonstiger in der Person des Käufers liegender Gründe erfolgt nicht.
5.2 Ein Wochenendticket kann inkl. Festivalbändchen bis zum Beginn des Festivals auf eine andere Person übertragen werden.
Die Übertragung ist dem Veranstalter vor Nutzung des Tickets per E-Mail an hello@in-studiofestival.de unter Angabe der erforderlichen Kontaktdaten des neuen Ticketinhabers mitzuteilen.
5.3 Nach Anlegen des Festivalbändchens ist eine Übertragung der Festivalberechtigung ausgeschlossen.
5.4 Ein gewerblicher Weiterverkauf von Festivaltickets ohne Zustimmung des Veranstalters ist nicht gestattet. Eine private Weitergabe zum ursprünglich gezahlten Ticketpreis oder darunter bleibt zulässig.
6. Festivalbändchen
6.1 Gegen Nachweis einer gültigen Festivalregistrierung erhält der Teilnehmer an den vom Veranstalter bekannt gegebenen Ausgabestellen ein Festivalbändchen.
6.2 Das Festivalbändchen dient während des Festivals als Nachweis der Festivalberechtigung und ist persönlich zu tragen.
6.3 Das Festivalbändchen darf nach seiner Ausgabe während des gesamten Festivals nicht auf eine andere Person übertragen oder weitergegeben werden.
Manipulierte, entfernte oder weitergegebene Festivalbändchen können ihre Gültigkeit verlieren.
6.4 Bei Verlust oder Beschädigung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf ein neues Festivalbändchen. Der Veranstalter kann nach Prüfung der ursprünglichen Buchung im Einzelfall ein Ersatzbändchen gegen eine Gebühr von 30,00 € ausgeben.
7. Kursbuchungen für Inhaber eines Wochenendtickets
7.1 Das Wochenendticket berechtigt zur Teilnahme am Festival, garantiert jedoch keinen Platz in einem bestimmten Kurs, Workshop oder sonstigen Programmpunkt.
Für Angebote mit begrenzter Teilnehmerzahl ist zusätzlich eine Kursanmeldung erforderlich.
7.2 Die Anmeldungen werden ca. vier Wochen vor Festivalbeginn freigeschaltet.
Inhaber eines Wochenendtickets können zunächst maximal
-
drei Kurse am Samstag, 24. Oktober 2026, und
-
zwei Kurse am Sonntag, 25. Oktober 2026
reservieren.
Damit können zunächst insgesamt maximal fünf reservierungspflichtige Angebote gebucht werden.
Das Opening am 23. Oktober, die Abendveranstaltung sowie das Closing am 25. Oktober sind im Wochenendticket enthalten und werden nicht auf das Kurskontingent angerechnet.
7.3 Wenige Tage vor Festivalbeginn werden noch verfügbare Restplätze für alle Inhaber eines Wochenendtickets zur zusätzlichen Buchung freigegeben.
Den genauen Zeitpunkt der Freigabe gibt der Veranstalter rechtzeitig über die Festival-Website und/oder die angegebenen Kontaktdaten bekannt.
Nach dieser Freigabe entfällt die Begrenzung auf drei Kurse am Samstag und zwei Kurse am Sonntag, soweit noch Plätze verfügbar sind.
7.4 Kursbuchungen sind bei vorhandener Kapazität grundsätzlich bis zum Beginn des jeweiligen Kurses über die Festival-Website oder die hierfür vorgesehene App möglich.
7.5 Die Anzahl der Plätze ist bei den einzelnen Angeboten begrenzt. Aus dem Besitz eines Wochenendtickets ergibt sich daher kein Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten Angebot.
8. Einzelbuchungen
8.1 Es können verfügbare Kurse und Angebote auch ohne Wochenendticket einzeln gebucht werden.
8.2 Der Preis einer Einzelbuchung beträgt 25,00 € pro Kurs bzw. Angebot.
8.3 Eine Einzelbuchung berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an dem konkret gebuchten Angebot. Sie beinhaltet weder ein Festivalbändchen noch die weiteren Leistungen des Wochenendtickets.
8.4 Einzelbuchungen sind nur möglich, soweit für das jeweilige Angebot Plätze zur Verfügung stehen.
8.5 Das Opening am 23. Oktober im Soul Studio sowie das Closing am 25. Oktober können auch von Inhabern einer Einzelbuchung kostenlos besucht werden.
9. Stornierung und Umbuchung von Kursreservierungen mit Wochenendticket
9.1 Eine Kursreservierung kann bis zu zwei Stunden vor Beginn des jeweiligen Kurses kostenfrei storniert werden.
9.2 Für die Stornierung ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Stornierung über das hierfür vorgesehene Buchungssystem eingeht.
Ist eine Stornierung über das Buchungssystem nicht möglich, ist sie per Chat über die App oder per E-Mail an hello@in-studiofestival.de mitzuteilen.
9.3 Nach einer Stornierung wird der entsprechende Platz im Kurskontingent des Teilnehmers wieder frei und kann für einen anderen verfügbaren Kurs verwendet werden.
9.4 Eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Kurs ist bis zwei Stunden vor Beginn des ursprünglich gebuchten Kurses kostenfrei möglich, soweit im gewünschten Kurs ein Platz verfügbar ist.
10. Nichtteilnahme bei Kursreservierungen mit Wochenendticket
10.1 Nimmt ein Teilnehmer einen im Rahmen seines Wochenendtickets reservierten Kursplatz nicht wahr, wird er gebeten, die Reservierung möglichst frühzeitig vor Kursbeginn zu stornieren, damit der Platz für andere Festivalbesucher wieder freigegeben werden kann.
10.2 Für die Nichtteilnahme an einem reservierten Kurs wird keine gesonderte Gebühr erhoben.
10.3 Bei einer Nichtteilnahme entfällt der Kursplatz aus dem Kontingent und wird nicht gutgeschrieben.
11. Stornierung und Umbuchung von Einzelbuchungen
11.1 Für einzeln zum Preis von 25,00 € gebuchte Kurse gelten die nachfolgenden Regelungen.
11.2 Eine Einzelbuchung kann nicht gegen Rückerstattung des Ticketpreises storniert werden.
11.3 Der Teilnehmer kann das bereits erworbene Einzelticket bis zu zwei Stunden vor Beginn des ursprünglich gebuchten Kurses kostenfrei stornieren und sich für einen anderen noch verfügbaren Festival-Kurs anmelden.
11.4 Wird der Ersatzkurs nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf eine erneute Umbuchung oder Erstattung.
12. No-Show bei Einzelbuchungen
12.1 Erscheint der Teilnehmer ohne vorherige Umbuchung nicht zum gebuchten Kurs, gilt dies als No-Show.
12.2 Bei einem No-Show verfällt das Einzelticket vollständig.
Eine Rückerstattung des Ticketpreises oder eine nachträgliche Umbuchung auf einen anderen Kurs ist ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
13. Freie Plätze und kurzfristige Buchungen
13.1 Freie Kursplätze können bis zum jeweiligen Kursbeginn über die Festival-Website bzw. App gebucht werden.
13.2 Eine Teilnahme an einem reservierungspflichtigen Angebot ohne entsprechende Buchung ist nur zulässig, wenn unmittelbar vor Kursbeginn noch Plätze verfügbar sind und die Teilnahme entsprechend dem vom Veranstalter vorgegebenen Verfahren registriert wird.
13.3 Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme weiterer Teilnehmer liegt insbesondere unter Berücksichtigung der maximalen Raumkapazität und der sicheren Durchführung des Angebots bei der jeweiligen Kursleitung bzw. dem Studio.
14. Pünktlichkeit
14.1 Die Festivalangebote finden an unterschiedlichen Standorten in der Ingolstädter Innenstadt statt. Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, bei ihrer persönlichen Planung ausreichende Wegezeiten zwischen den Veranstaltungsorten einzuplanen.
14.2 Teilnehmer sollen rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Angebots erscheinen.
14.3 Bei verspätetem Erscheinen kann eine Teilnahme insbesondere dann verweigert werden, wenn der spätere Eintritt den laufenden Kurs erheblich stören würde oder aus organisatorischen bzw. sicherheitsrelevanten Gründen nicht mehr möglich ist.
15. Programmänderungen und Ausfall einzelner Angebote
15.1 Das Festivalprogramm wird mit größtmöglicher Sorgfalt geplant. Aufgrund von Krankheit, organisatorischen Umständen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen können Änderungen erforderlich werden.
15.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Kursleitungen durch fachlich geeignete Personen zu ersetzen sowie Programmpunkte zeitlich oder räumlich zu verlegen oder in zumutbarem Umfang anzupassen.
15.3 Muss ein einzelner Programmpunkt vollständig entfallen, bemüht sich der Veranstalter nach Möglichkeit um ein Ersatzangebot.
Bei einem Wochenendticket führt der Ausfall einzelner Programmpunkte nicht automatisch zur Erstattung des gesamten Ticketpreises, sofern das Festival insgesamt durchgeführt wird. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
15.4 Bei einer kostenpflichtigen Einzelbuchung wird der gezahlte Preis vollständig zurückerstattet, wenn das konkret gebuchte Angebot ersatzlos ausfällt.
16. Absage, Abbruch oder wesentliche Änderung des Festivals
16.1 Wird das gesamte Festival abgesagt, werden bereits gezahlte Festivalentgelte nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückerstattet.
16.2 Muss das Festival aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Sicherheitsgründen oder anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände abgebrochen oder wesentlich eingeschränkt werden, richten sich etwaige Rückerstattungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften und dem Umfang der tatsächlich nicht erbrachten Leistungen.
16.3 Über wesentliche Änderungen oder eine Absage informiert der Veranstalter die Teilnehmer so schnell wie möglich über die Festival-Website und/oder die bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten.
16.4 Reise-, Übernachtungs- und sonstige persönliche Kosten werden nicht ersetzt, soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ein Anspruch hierauf besteht.
17. Verhalten in den teilnehmenden Studios, Hausrecht und Eigenverantwortung
17.1 Teilnehmer haben die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Gegenstände der teilnehmenden Studios pfleglich zu behandeln und den Anweisungen des Veranstalters, der Studiobetreiber, Kursleitungen und eingesetzten Volunteers Folge zu leisten, soweit diese der ordnungsgemäßen und sicheren Durchführung des Festivals dienen.
17.2 Teilnehmer haben auf andere Festivalbesucher Rücksicht zu nehmen und Störungen des Festivalbetriebs zu unterlassen.
17.3 Personen, die andere gefährden, den Festivalbetrieb erheblich stören, Einrichtungen vorsätzlich beschädigen oder trotz Aufforderung erheblich gegen Veranstaltungsregeln verstoßen, können von einzelnen Angeboten oder bei entsprechend schwerwiegendem Verhalten vom weiteren Festivalbesuch ausgeschlossen werden.
17.4 Für von einem Teilnehmer schuldhaft verursachte Schäden haftet der jeweilige Teilnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
17.5 Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, ein Angebot nur wahrzunehmen, wenn er sich hierfür körperlich und gesundheitlich in der Lage fühlt, und hat die bei dem jeweiligen Angebot genannten Teilnahmevoraussetzungen und Sicherheitshinweise zu beachten.
17.6 Bestehen gesundheitliche Einschränkungen oder Zweifel an der Eignung eines Angebots, sollte vor der Teilnahme fachkundiger medizinischer Rat eingeholt werden.
17.7 Den sicherheitsbezogenen Anweisungen der jeweiligen Kursleitung ist Folge zu leisten.
Die gesetzlichen Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter, den jeweiligen Studiobetreibern und den verantwortlichen Leistungserbringern bleiben hiervon unberührt.
18. Haftung
18.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
18.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
18.3 Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte einfache Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
18.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
19. Foto- und Videoaufnahmen
19.1 Im Rahmen des In-Studio Festivals werden Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation, als Erinnerung für die Besucher sowie zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit des Festivals erstellt.
Diese können insbesondere auf der Festival-Website, in sozialen Medien, in Printwerbung sowie für Presse- und sonstige Öffentlichkeitsarbeit des In-Studio Festivals verwendet und veröffentlicht werden, soweit hierfür eine gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.
19.2 Dies betrifft insbesondere Übersichts-, Veranstaltungs- und Atmosphäreaufnahmen, bei denen das Festivalgeschehen im Vordergrund steht. Die gesetzlichen Persönlichkeits- und Datenschutzrechte der abgebildeten Personen bleiben unberührt.
19.3 Teilnehmer, die nicht auf solchen Foto- oder Videoaufnahmen erscheinen möchten, können dies dem Veranstalter jederzeit, möglichst bereits vor oder während des Festivals, mitteilen. Ein Widerspruch kann insbesondere per E-Mail an hello@in-studiofestival.de erfolgen.
Der Veranstalter wird einen solchen Widerspruch bei zukünftigen Aufnahmen und Veröffentlichungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten berücksichtigen.
20. Datenschutz
20.1 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Datenschutzhinweise des In-Studio Festivals:
www.in-studiofestival.de/datenschutz
20.2 Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Vertragsabwicklung, Ticketverwaltung, Kursbuchung, Teilnehmerkommunikation und Durchführung des Festivals verarbeitet.
20.3 Bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet der Veranstalter den Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO. Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet, die für die jeweiligen Zwecke erforderlich sind.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
21.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
22. Verbraucherschlichtung
Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.